Arbeiten Sie seit mehreren Jahren in einem konkreten Sektor und haben Sie bereits umfassende Erfahrungen gesammelt? Falls Sie dann ein ähnliches Unternehmen gründen werden, bestehen für Sie gute Chancen, dass Ihr Unternehmen Erfolg haben wird. Haben Sie die Idee, ein Unternehmen in Ihrer Branche mit einer innovativen Dienstleistung oder einem neuartigen Produkt zu gründen? Dann stehen die Chancen gut, dass Sie zu einem der erfolgreichsten Unternehmen in Ihrer Branche aufsteigen werden. Zur Gründung Ihres niederländischen Unternehmens müssen Sie zunächst eine BV (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen. Hierfür brauchen Sie die Hilfe eines niederländischen Notars oder Company formation specialist. Innerhalb weniger Tage kann Ihre BV gegründet und registriert werden. Hier finden Sie unten Informationen über den Gründungsprozess. Weshalb sollte man eine BV mit einer notariellen Urkunde gründen? Die Gründungsurkunde gilt in den Niederlanden als rechtlich erforderliches Dokument. Eine Gesellschaft muss von einem Notar errichtet werden. Da die Gründung einer BV die Aufgabe eines Notars ist, wird der Notar Sie durch den Gründungsprozess begleiten. Für Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird der Notar einen Satzungsentwurf vorbereiten. Anschließend wird die Gründungsurkunde unterzeichnet, was Vollstreckung genannt wird, und die BV wird im Handelsregister der Handelskammer registriert. Was besagt die Satzung einer BV? Ein Teil der Gründungsurkunde sind die Statuten. Die Statuten beinhalten Bestimmungen, die oft auch im Bürgerlichen Gesetzbuch in Kombination mit Regeln für “Gute Regierungsführung” für Ihr Unternehmen vorgeschrieben sind. Folgende Informationen müssen zwingend in die Statuten aufgenommen werden: – Name der BV und Geschäftsadresse in den Niederlanden, auch Sitz genannt; – Zweck der BV; – Arten von Aktien und der Betrag, der pro Aktie eingezahlt wird, auch Nominalwert genannt; – Bedingungen für die Aktienübertragung und Sperrklausel; – Befugnisse der Aktionäre; – Methode der Entscheidungsfindung; – Ernennung sowie Abberufung von Vorständen und möglichen Aufsichtsräten; – Regeln für die Auflösung; – Dauer des ersten Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr kann auf nahezu 24 Monate verlängert werden. Dies kann durchaus attraktiv sein, um die Kosten für Jahresabschlüsse und Körperschaftssteuererklärung zu sparen. Gibt es Vorschriften für das Anfangskapital einer BV? Für eine BV gibt es kein vorgeschriebenes Startkapital. Dadurch wird die Gründung einer BV sehr zugänglich. Das Startkapital kann aus Barmitteln bestehen, auch in Form einer ausländischen Währung. Außerdem kann das Kapital in Form einer Sacheinlage, z.B. mit Immobilien, eingebracht werden. Was sollten Sie über das Aktienkapital einer BV wissen? Das Aktienkapital der BV ist in Anteile aufgeteilt, die den Aktionären gehören. Möglicherweise befinden sich auch alle Aktien im Besitz eines einzigen Aktionärs. Man kann zwischen genehmigtem Kapital (seit 2012 nicht mehr obligatorisch), ausgegebenem Kapital und eingezahltem Aktienkapital unterscheiden. Auch bei einem alleinigen Aktionär ist es ratsam, wenigstens 100 Aktien auszugeben. Dies ermöglicht die zukünftige Übertragung von Aktien an potenzielle Geschäftspartner oder Erben. Im Hinblick auf die Haftung des Aktionärs und aus steuerlichen Gründen ist es sinnvoll, die Einzahlung von Aktien nicht aufzuschieben. Welche Kontrollmöglichkeiten bestehen innerhalb einer BV? Eine BV können Sie selbst oder mit anderen gründen. In einer BV gibt es mindestens drei Organe, die aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen: – Gründer – Vorstand – Generalversammlung Als viertes Organ ist es auch möglich, einen oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder in einen Aufsichtsrat zu bestellen. In der Satzung werden die ersten Direktoren bestellt und die Namen der Aktionäre genannt. Nach der Eintragung werden die neuen Direktoren von den Aktionären ernannt. Die Aktionäre sind auch befugt, die Direktoren abzuberufen. Im Falle eines Vorstands, der aus verschiedenen Mitgliedern besteht, ist es auch möglich, sich für eine alleinige oder gemeinsame Genehmigung zu entscheiden. Welche Personen sind für die Registrierung der BV bei der Handelskammer verantwortlich? Grundsätzlich muss eine BV immer im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sein. In der Regel kümmert sich der Notar um die Eintragung, die in der Regel nicht mehr als einen Tag dauert. Bei der Eintragung wird die BV mit einer Handelsregisternummer und einer Steuernummer versehen. Solange Ihre BV noch nicht eingetragen ist, ist der Gründer haftbar. Wie beginnt man eine BV-Gründung? Obenstehend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Unternehmensgründung. Der Notar, ArkelStad notaris Gorinchem, beantwortet alle Ihre Fragen und wird mit Ihnen vor der Gründung die Gründungsurkunde durchgehen. Mitunter wird es sinnvoll sein, auch direkt eine Holdinggesellschaft zu gründen oder bei mehreren Aktionären einen Aktionärsbindungsvertrag zu erstellen. Außerdem ist es empfehlenswert, vor der Gründung den Rat eines Buchhalters und Steuerspezialisten einzuholen. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, damit Ihr geschäftliches Abenteuer so bald wie möglich beginnen kann. |